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Dr. Sebastian Cording

Partner
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Informationstechnologierecht | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

CMS Hasche Sigle
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Sebastian Cording verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der rechtlichen Begleitung komplexer IT- und Technologie-Projekte. Zu seinen Spezialgebieten zählen das IT-Outsourcing und die Einführung von ERP-Systemen, aber auch die Ausarbeitung und das Verhandeln anderer IT-Verträge sowie die Prozessführung. Sebastian Cording ist sowohl auf Seiten der Nachfrager als auch der Anbieter von IT-Leistungen tätig. Er besitzt spezielle Branchenkenntnisse in den Bereichen Sport, Medien und Wohnungswirtschaft.

Ein weiterer Schwerpunkt von Sebastian Cording liegt im Bereich des Sportsponsorings und der Rechtevermarktung im Sport. Hier berät er Marketingagenturen und Sportveranstalter, Sportvereine und -verbände ebenso wie Sportler und ihre Manager in allen vertragsrechtlichen Fragen und vertritt sie im Konfliktfall vor Gericht.

Im Rahmen des CMS-Programmes equIP berät er ausgewählte Start-Ups.

Sebastian Cording schloss sich 1995 CMS an. 1998 wurde er zum Partner ernannt. Seit ca. zehn Jahren ist er Leiter des deutschen Geschäftsbereichs TMC und seit ca. zwei Jahren Leiter der Subgroup Sport & Media der internationalen Sector Group TMC.

Sebastian Cording ist seit vier Jahren Mitglied des Vorstands der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und in dieser Funktion Mitglied des Ausschusses Menschenrechte der Bundesrechtsanwaltskammer und einer Arbeitsgruppe des CCBE zur geheimdienstlichen und polizeilichen Überwachung von Anwälten.

Sebastian Cording ist der Alumni-Beauftragte des Standorts Hamburg.

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„Oft empfohlen“ für IT-Recht und Datenschutz

JUVE Handbuch, 2023/2024

Nennung für IT-Recht

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

Führender Name für IT-Transaktionen und Outsourcing

The Legal 500 Deutschland, 2023

„Oft empfohlen“ für Informationstechnologie

JUVE Handbuch, 2020-2022

„kompetent u. freundlich“, Mandant

JUVE Handbuch, 2020/2021

Nennung als Top Anwalt für den Bereich Sportrecht

WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2022; In Kooperation mit: Handelsblatt Research Institute

„Sebastian Cording [...] setzt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf Sportrecht und berät unter anderem die deutsche Fußball-Liga, die UEFA (über das Kanzlei-Netzwerk) sowie die World E-Sports Association, die unter anderem von seinen IT-Kenntnissen profitieren kann”

The Legal 500 Deutschland, 2021

Führender Name im Bereich IT-Transaktionen und Outsourcing

The Legal 500 Deutschland, 2021

„fundiertes Fachwissen, pragmatisch“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2015/2016

„Die sportrechtliche Praxis um den Hamburger Partner Dr. Sebastian Cording zeichnet sich durch große Erfahrung in der Begleitung von Verträgen für Sportevents und Vermarktungen aus“

JUVE Handbuch, 2015/2016

„18 Partner um den anerkannten Praxisgruppenleiter Sebastian Cording“

The Legal 500 Deutschland, 2015

Empfohlen in „25 Top-Kanzleien für Informationstechnik“

WirtschaftsWoche Top-Kanzleien 2016

„Oft empfohlen“ für Technologie und Medien

JUVE Handbuch, 2022/2023

Führender Name für IT-Transaktionen und Outsourcing

The Legal 500 Deutschland, 2022

Ausgewählte Referenzen

  • Beratung eines internationalen Onlinehändlers bei der Ausschreibung des Ligaverbands für den Erwerb der Medienrechte ab der Saison 2017/2018
  • Beratung mehrerer Immobilienunternehmen bei der Einführung einer neuen ERP-Software
  • Beratung der BBL beim Verkauf der Medien-Rechte der Basketball Bundesliga an die Telekom
  • Beratung von HOCHTIEF und STREIF bei Transaktion mit ZEPPELIN-Konzern
  • Beratung der AXA Lebensversicherung bei der Einführung ihrer neuen IT-Plattform
  • Vertretung mehrerer Boxer gegen Universum Boxpromotion vor deutschen Gerichten, darunter die Brüder Klitschko und Felix Sturm
  • Beratung der DFL Sports Enterprises bei der Ausschreibung innovativer E-Gaming-Rechtepakete
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Mitgliedschaften und Funktionen

  • ITechLaw
  • DGRI
  • BitKom
  • BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft)
  • ISLA (International Sports Lawyers Association)
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Veröffentlichungen

  • "Sportarenen als Hochsicherheitsbereiche?“ Jura-Beitrag in der Zeitschrift SPONSORs Okt./Nov. 2012
  • „Besteuerung von Sportwetten“ Jura-Beitrag in der Zeitschrift SPONSORs Juli 2012
  • "Tatort Fußball" Jura-Beitrag in der Zeitschrift SPONSORs Mai 2012
  • "Auseinandersetzung zwischen Schleswig-Holstein und den restlichen Bundesländer um das neue Glückspielgesetz – Das muss wie ein Racheakt anmuten!" Interview SPONSORs Ausgabe Februar 2012; Fachzeitschrift games & business
  • "Fakten zum Lizenzvertrag" Beitrag Werben & Verkaufen-Guide Oktober 2011
  • "Sportwetten – vom Regen in die Traufe" Jura-Beitrag in der Zeitschrift SPONSORs April 2011
  • "TV-Rechtevermarktung droht Bosman-Urteil" SPONSOR's Media Special April 2011
  • "Was tun gegen illegale Streaming-Angebote?" Jura-Beitrag in der Zeitschrift SPONSORs Januar 2011
  • "Liability of YouTube and Google for infringing user-generated content" E-Commerce Law Reports November 2010
  • "Sind Sportwetten nach den Urteil des EuGH nun erlaubt?" Jura-Beitrag in der Zeitschrift SPONSORs Oktober 2010
  • "Compliance – Ein Überblick", Beitrag für SPONSORs 8/10
  • „Managementverträge und Sittenwidrigkeit“ Jura-Beitrag in der Zeitschrift SPONSORs Januar 2010
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Vorträge

  • Virtuelle Werbung (Sportrecht, Universität Münster, 21.11.2000)
  • Das Kaufrecht nach der Schuldrechtsreform (Mandantenveranstaltung, 28.01.2002)
  • IT-Projektverträge nach dem neuen Schuldrecht (Mandantenveranstaltung, 22.04.2002)
  • Service Level Agreements (IT-Recht, Mandantenveranstaltung, 03.04.2003)
  • Medienkonvergenz und Sportrechtevermarktung (Mandantenveranstaltung in der Commerzbank-Arena, Frankfurt 2005)
  • Deutsche Medien und IT-Märkte (German-Chinese TIMES-Symposium 2006)
  • US-Business: Stolpersteine/Risiken und Lösungen (Mandantenseminar 2007)
  • Benchmarking in langfristigen Vertragsbeziehungen - rechnet sich Outsourcing wirklich? (Mandantenseminar 2007)
  • Taktgeber EU - Die Rolle der EU bei der Rechtsfindung an den Beispielen Sportwetten, Rechtepaketierung und Kurzberichterstattung (SPONSORs Medienforum 2007)
  • Die Neufassung der EU - Fernsehrichtlinie und deren Auswirkungen auf die Sportberichterstattung (SPONSORs Medienforum, Mai 2008 / EASM Conference, September 2008)
  • Videoplattformen, Tauschbörsen und Piraten: Freie Fahrt für Sportbilder im Internet? (SPONSORs Medienforum, Mai 2009)
  • „Rechtssicherheit und B2B-Einladungen - ein Überblick“, Markenkonferenz SPORT 14.10.2009
  • „Hospitality unter Generalverdacht?“ Aufsatz in der Zeitschrift SPONSORS November 2009 SPONSORs Clubmanagerforum, 16. November 2009
  • „Hospitality unter Generalverdacht?“ - Die strafrechtliche Dimension CMS IP Kongress 2010, Berlin 30. April 2010
  • "Können Clubs von den Sportwetten-Urteilen des EuGH nachhaltig profitieren?" SPONSORs Clubmanager Summit 15. November 2010
  • „Neue Erlösmöglichkeiten durch eGaming“ SPONSORs Sports Media Summit, Düsseldorf Mai 2012
  • „Sportwetten nach dem Kieler Liberalisierungsgesetz“ SPONSORs Clubmanager Summit, 5. November 2012, Köln
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Ausbildung

  • 1993/94: Zweites Staatsexamen
  • Referendariat in Hamburg, u. a. mit Stationen bei der Treuhandanstalt, Niederlassung Rostock (mit anschließender Beratertätigkeit), und einer Law Firm in San Francisco
  • Promotion in Tübingen
  • 1985/86: Studium an der Universität Aix-en-Provence, Frankreich, Erwerb des Diplôme de Maîtrise en Droit, Mention Droit International
  • Studium an der Universität Tübingen
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26/03/2024
CMS berät SEFE umfassend beim Erwerb der WIGA-Gruppe
Hamburg – Die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) erwirbt sämtliche Ge­schäfts­an­tei­le an der WIGA Transport Be­tei­li­gungs-GmbH & Co. KG (WIGA) von ihrem bisherigen Co-Ge­sell­schaf­ter Wintershall Dea AG. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der kar­tell­recht­li­chen Freigabe. Die SEFE steht im vollständigen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. In der WIGA sind die beiden regulierten Gas­fern­netz­be­trei­ber GASCADE Gastransport GmbH und NEL Gastransport GmbH gebündelt. Diese betreiben eines der größten Hoch­druck­gas­net­ze in Deutschland mit rund 4.150 Kilometern Länge. Die Netze spielen eine Schlüsselrolle für die europäische En­er­gie­si­cher­heit und für die grüne Energiewende. Mit der Transaktion steigert SEFE ihre Bedeutung für eine sichere und verlässliche En­er­gie­ver­sor­gung sowie ihre Was­ser­stoff-Kom­pe­tenz in Deutschland und Eu­ro­pa.„Stra­te­gisch stärken wir SEFE als eigenständiges und unabhängiges Mid­stream-Un­ter­neh­men durch die vollständige Übernahme der Ge­sell­schaf­ter­an­tei­le an WIGA entscheidend“, kommentiert der Vorsitzende des SE­FE-Auf­sichts­ra­tes, Reinhard Gorenflos, die Ver­ein­ba­rung.„Mit SEFE als Al­lein­ge­sell­schaf­te­rin der WIGA wäre sichergestellt, dass GASCADE die bestehende leistungsfähige Infrastruktur zukünftig auf Wasserstoff umstellen kann und so die grüne Energiewende vorangetrieben wird. Die Trans­port­in­fra­struk­tur ist Dreh- und Angelpunkt der künftigen Was­ser­stoff-Wert­schöp­fungs­ket­te“, betont Dr. Egbert Laege, CEO von SEFE. „Die beiden Toch­ter­un­ter­neh­men der WIGA, GASCADE und NEL, werden auch zukünftig unverändert unabhängig agieren und ihre Kapazitäten transparent und dis­kri­mi­nie­rungs­frei ver­mark­ten.“Dr. Christian Ohlms, CFO von SEFE, verweist auf den Stellenwert der WIGA in Bezug auf die Privatisierung der SEFE, die bis Ende 2028 umgesetzt sein soll: „Mit dieser Transaktion, die voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen sein wird, stärken wir auch unsere Vermögensbasis. Es gilt, SEFE langfristig finanziell stabil wei­ter­zu­ent­wi­ckeln.“Ein multinationales CMS-Team um den Hamburger Partner Dr. Holger Kraft hat SEFE umfassend beim Erwerb der WIGA beraten. Dazu gehörten, neben einer umfangreichen Due Diligence der gesamten WIGA-Gruppe – einschließlich der energierechtlich regulierten Gesellschaften GASCADE und NEL –, die Verhandlung des An­teils­kauf­ver­tra­ges sowie separater Vereinbarungen mit den Gesellschaftern der Wintershall Dea AG. Schwerpunkte der Beratung waren, neben der Verhandlung der Trans­ak­ti­ons­ver­trä­ge, die Absicherung der Transaktion durch mehrere W&I-Versicherungen, einschließlich der Verhandlung der Policen, regulatorische Themen des Gasnetzbetriebs sowie weitere öf­fent­lich-recht­li­che The­men­stel­lun­gen. CMS Deutschland hat hierbei in enger Abstimmung mit den CMS-Kanzleien im Vereinigten Königreich und Luxemburg sowie der US-ame­ri­ka­ni­schen Kanzlei Faegre Drinker Biddle & Reath LLP zu­sam­men­ge­ar­bei­tet. CMS beriet in den Jahren 2022 und 2023 bereits die Bun­des­netz­agen­tur und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Treuhand über die SEFE und deren anschließende Verstaatlichung im Wege von Ka­pi­tal­maß­nah­men. Auf dieser erfolgreichen Zusammenarbeit baute diese Transaktion als Folgemandat auf.Über SEFE:Als integriertes Mid­stream-En­er­gie­un­ter­neh­men mit Hauptsitz in Berlin sorgt SEFE Securing Energy for Europe für die En­er­gie­ver­sor­gungs­si­cher­heit in Deutschland und Europa und treibt die grüne Energiewende voran. SEFE ist im Handel & Port­fo­lio­ma­nage­ment, Vertrieb, Transport sowie in der Speicherung von Energie tätig und hat seine stärkste Präsenz in Deutschland und dem Vereinigten Königreich. SEFE beschäftigt rund 1.500 Mitarbeitende und beliefert über 50.000 Kunden, insbesondere Industriekunden und Stadtwerke in Deutschland und sieben weiteren europäischen Märkten. Mit einem Vertriebsvolumen von rund 200 TWh Strom und Gas spielt SEFE eine zentrale Rolle für die Stabilität der En­er­gie­ver­sor­gung in Deutschland und Europa. Eigentümer der SEFE ist der Bund. CMS Deutschland Dr. Holger Kraft, Lead Partner Dr. Jan Schepke, Partner Matthias Sethmann, Principal Counsel Dr. Dirk Baukholt, Principal Coun­sel Char­lot­te von der Heydt-von Kalckreuth, Counsel Dr. Stefan Kühl, Senior Associate Dr. Paul Kintrup, Senior Associate, alle Corporate/M&A Dr. Rolf Hempel, Partner Dr. Friedrich von Burchard, Partner Nicole Köppen, Senior Associate, alle Regulatory Dr. Hermann Müller, Partner Dr. Arno Görlitz, Associate, beide Public Commercial Law Dr. Martin Mohr, Partner Dr. Olaf Thießen, Principal Counsel, beide Tax Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin Manuel Nann, Senior As­so­cia­te Pit-Jo­han­nes Wagner, Associate, alle Res­truc­tu­ring Dr. Andreas Hofelich, Partner Dr. Mario Brungs, Counsel Dr. Lena Pingen, Associate, alle Em­ploy­ment/Pen­si­ons Dr. Fritz von Hammerstein, Partner Jan Gröschel, Senior Associate Heike Weyer, Senior Associate, alle Public Law Dr. Stefan Voß, Partner Tamara Bux, Associate, beide Real Estate Dr. Sebastian Cording, Partner Martin Krause, Partner Dr. Shaya Stender, Associate Joel Coché, Associate, alle Commercial Dr. Julia Runge, Principal Counsel, Finance Dr. Michael Bauer, Part­ner Chris­toff Henrik Soltau, Partner Dr. Robert Bodewig, Senior Associate Luisa Thomasberger, Associate, alle Antitrust, Competition & Trade  CMS Vereinigtes Königreich Russel Hoare, Partner Sam De Silva, Part­ner Jean-Fran­cois Willems, Of Counsel Jennifer Louch, Senior As­so­cia­te Ma­xi­mi­li­an Weaver, Senior Associate Louisa Mottaz, Associate CMS Luxemburg Angelique Eguether, Senior As­so­cia­te Guil­laume Flagollet, Managing Associate Faegre Drinker Biddle & Reath LLP (USA) Mollie D. Sitkowski   Inhouse SEFE Securing Energy for Europe GmbH Dr. Jörg Kammerer Jörn Rim­ke­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
25/03/2024
CMS berät zu Pro­jekt­fi­nan­zie­rung des landbasierten Terminals in Stade
Hamburg – Die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) hat Financial Close für die Pro­jekt­fi­nan­zie­rung zur Entwicklung und Realisierung des künftigen Terminals für verflüssigte Gase in Stade erreicht. Das Ge­samt­in­ves­ti­ti­ons­vo­lu­men beträgt rund 1,6 Milliarden Euro. Mit der Erreichung von Financial Close hat die Hanseatic Energy Hub GmbH einen grundlegenden Meilenstein des landbasierten Terminals erzielt. Ein mul­ti­dis­zi­pli­nä­res und standort­über­grei­fen­des CMS-Team um Dr. Hilke Herchen und Dr. Holger Kraft hat die Hanseatic Energy Hub GmbH bei der Fortentwicklung des Projektes und der Vorbereitung zur Erreichung der Pro­jekt­fi­nan­zie­rung beraten. Hiervon umfasst war auch die ge­sell­schafts­recht­li­che Beratung, insbesondere zur weiteren Entwicklung und Optimierung der Corporate Governance. Die Beratung deckte dabei auch Schnittstellen zur Pro­jekt­fi­nan­zie­rung ab. Diese Beratung ist die Fortsetzung einer bisherigen engen Zusammenarbeit zwischen HEH und CMS. Das CMS-Team war seit Beginn des Projektes laufend beratend tätig und hat die Pro­jekt­ent­wick­lung insbesondere in den Bereichen Corporate, Operation & Maintenance und Real Estate begleitet. CMS beriet so bereits zum Beitritt verschiedener Gesellschafter, darunter zuletzt der Enagás S.A. als In­dus­trie­part­ne­rin im Juni 2023. Zur Herstellung der Finanzierung des Projektes hat das CMS-Team eine umfassende Due Di­li­gence-Prü­fung durchgeführt. In einer ersten Ausbaustufe soll im Projekt ab 2027 ein emissionsfreies Terminal in Betrieb genommen werden, dessen Infrastruktur auch für Bio-LNG und Synthetic Natural Gas (SNG) zugelassen ist. Später soll das Projekt auf was­ser­stoff­ba­sier­te Energieträger wie Ammoniak umgestellt werden. Die geplante Re­ga­si­fi­zie­rungs­ka­pa­zi­tät beträgt 13,3 Milliarden Kubikmeter pro Jahr und die Aus­spei­se­leis­tung 21,7 Gigawatt. Zudem ist die Hanseatic Energy Hub GmbH seit März 2024 bis zur Inbetriebnahme des landseitigen Terminals Standort einer der fünf von der deutschen Regierung gecharterten schwimmenden Speicher- und Re­ga­si­fi­zie­rungs­ein­hei­ten (FSRU). CMS Deutschland Dr. Hilke Herchen, Lead Partner Dr. Holger Kraft, Lead Partner Matthias Sethmann, Principal Counsel Dr. Luise Pelzer, Counsel Dr. Stefan Kühl, Senior Associate Dr. Carl-Friedrich Thoma, Senior Associate Dr. Josephine Doll, As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, Associate Dr. Christian Seeburger, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Fritz von Hammerstein, Partner Katja Meisel, Senior Associate Jan Gröschel, Senior Associate, alle Per­mit­ting  Mar­tin Krause, Partner Dr. Sebastian Orthmann, Partner Dr. Hans Fabian Kiderlen, Principal Coun­sel Chris­to­pher Schmeckel, Senior Associate Wiebke Westermann, Associate, alle Real Estate Dr. Friedrich von Burchard, Partner, Energy & Climate Change Dorothée Janzen, Part­ner  Chris­toph Zarth, Partner Robin Azinovic, Associate, alle Commercial Dr. Kerstin Block, Partner, Banking & Finance  Dr. Martin Mohr, Partner Dr. Olaf Thießen, Principal Counsel, beide Tax Dr. Sebastian Cording, Partner Dr. Anna Lena Füllsack, Senior Associate, beide TMC Dr. Michael Bauer, Partner Luisa Thomasberger, Associate, beide Antitrust, Competition & Trade Dr. Philipp Nonnenmühlen, Counsel, Labor, Employment & Pensions Dr. Martin Gerecke, Partner, IP Birgit Wagner, Legal Manager, Smart Ope­ra­ti­ons­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
14/02/2024
CMS begleitet Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto beim Verkauf des La­de­ge­schäfts...
Köln – Webasto, einer der führenden Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer weltweit, mit Hauptsitz in Stockdorf bei München, hat eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an seinem Geschäft mit Ladelösungen verkauft. Das Ladegeschäft umfasst unter anderem Ladekabel, mobile Ladestationen und Wallboxen. Der deutsche Top-100-Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer bleibt als Min­der­heits­ge­sell­schaf­ter an der Sparte beteiligt und will sich künftig auf seine Kern­ge­schäfts­fel­der konzentrieren. Im Jahr 2022 traf Webasto die strategische Entscheidung, einen Investor für das La­de­lö­sungs­ge­schäft zu suchen. Käuferin ist die Pri­va­te-Equi­ty-Ge­sell­schaft Transom Capital Group, mit Hauptsitz in Los Angeles, USA. Einen Kaufvertrag unterzeichneten beide Unternehmen am 7. Februar 2024. Über weitere Details der Transaktion haben die beteiligten Parteien Stillschweigen vereinbart. Ein CMS-Team um Lead Partner Klaus Jäger hat Webasto bei dem Verkauf umfassend rechtlich beraten. Das deutsche CMS-Team arbeitete dabei eng mit CMS-Teams aus Mexiko-Stadt und Peking sowie den US-Kanzleien Miller & Martin PLLC und Locke Lord LLP zusammen. Der Verkaufsprozess war sehr komplex. Die Komplexität ergab sich unter anderem daraus, dass vor dem Verkauf durch diverse Um­struk­tu­rie­rungs­maß­nah­men in verschiedenen Jurisdiktionen die zu verkaufende Einheit gestaltet werden musste. Webasto vertraute bereits in der Vergangenheit auf die Expertise von CMS, so zuletzt etwa beim Ankauf aller Anteile an der luxemburgischen Carlex Glass. Der 1901 gegründete Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto konzentriert sich in Entwicklung, Herstellung und Vertrieb auf Dachsysteme und auf die Elektrifizierung von Fahrzeugen. Das Produktangebot umfasst öffenbare und feststehende Dächer, elektrische Hochvoltheizer und Batterien sowie Lösungen rund um das Ther­mo­ma­nage­ment. Zu den Kunden von Webasto zählen sowohl Hersteller von Per­so­nen­kraft­wa­gen, Nutzfahrzeugen und Booten als auch Händler und Endkunden. Im Jahr 2022 erzielte die Gruppe einen Umsatz von mehr als vier Milliarden Euro und beschäftigte rund 16.800 Mitarbeitende an mehr als 50 Standorten weltweit. CMS Deutschland Klaus Jäger, Lead Part­ner An­na-Le­na Löcherbach, Counsel Philipp Knopp, Senior As­so­cia­te Do­mi­nic Zimmer, Associate Nina Fink, Associate, alle Corporate/M&A Dr. Angela Emmert, Part­ne­rin Len­nard Martin Lürwer, Counsel Marcel Heinen, Senior Associate, alle Labor, Employment & Pensions Dr. Sebastian Cording, Partner Lars Howe, Associate Dr. Markus Kaulartz, Partner Dr. Reemt Matthiesen, Partner, alle TMC Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin Manuel Nann, Senior As­so­cia­te  Fran­zis­ka Fuchs, Senior Associate, alle Restructuring and Insolvency Lars Eckhoff, Partner Dr. Philipp Rohdenburg, Counsel, beide Commercial Dr. Dirk Smielick, Principal Counsel, Intellectual Property Dr. Christian Scherer, Partner, Real Estate & Public Barbara Bayer, Counsel, Banking, Finance & Insurance Moritz Pottek, Counsel, Antitrust, Competition & Trade Dr. Arne Burmester, Principal Counsel Conrad Gräwe, Legal Coordinator Romy Rosenhahn, Legal Coor­di­na­tor Ste­pha­nie Schulz, Legal Coor­di­na­tor Ste­ven Washington, Legal Coor­di­na­tor Tagrid Chahrour, Senior Legal Specialist Anke Clippingdale, Senior Legal Specialist Lisa Mattmann, Senior Legal Specialist Sarah Przybylski, Senior Legal Specialist Edris Trabzadah, Senior Legal Specialist Faraz Ahmad, Legal Specialist Jule Marie Holz, Legal Specialist Sofia Schreiner, Legal Spe­cia­list Alex­an­der Stadahl, Legal Specialist, alle Smart Operations CMS China Dr. Falk Lichtenstein, Partner, Corporate/M&A  CMS Mexiko Giancarlo Schievenini, Partner, Corporate/M&A   MILLER & MARTIN PLLC, Attorneys at Law, Atlanta, USA Mike Marshall, Partner Joe De Lisle, Partner  Locke Lord LLP, Boston, USA Jonathan Young, Part­nerPres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com   
19/12/2023
CMS berät Vattenfall umfassend bei der Veräußerung der Berliner Fernwärme
Hamburg – Vattenfall hat die strategische Neubewertung seines Berliner Wärmegeschäfts abgeschlossen und entschieden, das Berliner Wärmegeschäft vollständig an das Land Berlin zu veräußern. Eine...
06/12/2023
Eigene KI-Sprachmodelle von Unternehmen
Spätestens seit der öffentlichen Verfügbarkeit mächtiger Sprachmodelle und ihrer für die meisten Menschen erstaunlichen Leis­tungs­fä­hig­keit besteht wenig Zweifel, dass Unternehmen aller Branchen ihre Produktivität mit Künstlicher Intelligenz (KI) erheblich steigern können. Wie aber sieht der richtige Weg zur Implementierung aus? Ge­schäfts­ge­heim­nis- und Datenschutz sprechen bei manchen Unternehmen gegen eine Nutzung kommerzieller Cloud-An­wen­dun­gen US-ame­ri­ka­ni­scher Anbieter. Eine Alternative können eigene KI-Modelle als interne Lösung sein, die z.B. von Dro­ge­rie­markt­ket­ten, Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rern oder Kanzleien bereits eingesetzt werden, aber ebenfalls technische und rechtliche Her­aus­for­de­run­gen bereithalten. Wir geben einen Überblick über Regelungen, die derzeit bestehen oder mit der Europäischen KI-Verordnung (KI-VO) auf KI-entwickelnde und -einsetzende Unternehmen zukommen. Der risikobasierte Ansatz der KI-VO Am 9. Dezember 2023 haben der Rat und das Parlament eine politische Einigung zur KI-VO erzielt, die klare Regeln zur Vermeidung von Dis­kri­mi­nie­rung, Überwachung und anderen potenziell schädlichen Auswirkungen insbesondere auf Grundrechte aufstellen soll. Die KI-VO kategorisiert KI-Systeme nach Risikopotenzial. Anbieter von Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­men treffen besonders umfangreiche Pflichten, deren Erfüllung einigen Ver­wal­tungs­auf­wand und finanzielle Ressourcen erfordern wird. KI-Entwicklern ist in Data Governance Systemen genau vorzugeben, mit welchen Daten auf welche Weise trainiert werden darf. Dies empfiehlt sich unabhängig von der KI-VO: Verstößt ein KI-Modell gegen Rechte Dritter, trifft den Anbieter und mittelbar das entwickelnde Unternehmen eine Exkul­pa­ti­ons­pflicht. Der Vorschlag der Europäischen KI-Haf­tungs­richt­li­nie sieht hierfür teils sogar einen Anscheinsbeweis vor, der entkräftet werden müsste. Solche Vorgaben sind kritisch, da die KI-Entwicklung sehr kostspielig ist und sich Fehler in der Auswahl der Trainingsdaten durch den gesamten Trainingsprozess ziehen. Von Datenqualität zu Datenschutz Zum Training von KI werden in der Regel große Datenmengen ausgewertet, wobei neben der Datenqualität die Rechtmäßigkeit der Da­ten­ver­ar­bei­tung zu gewährleisten ist. Wer auf eigene KI-Sprachmodelle setzt, verarbeitet sowohl beim Training als auch bei der späteren Nutzung regelmäßig personenbezogene Daten und muss als Verantwortlicher die Europäische Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) beachten. Lassen Daten Rückschlüsse auf natürliche Personen zu, ist technisch nicht ausgeschlossen, dass diese aus dem trainierten Modell gezogen werden können (z.B. durch sog. Inference Attacks). Aufgrund der strengen Anforderungen der DSGVO empfiehlt sich für das Training die ausschließliche Verwendung anonymisierter Daten. Die DSGVO enthält zudem KI-spezifische Vorschriften: Automatisierte Entscheidungen i.S.d. Art. 22 Abs. 1 DSGVO, die gegenüber den Betroffenen rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich be­ein­träch­ti­gen, sind grundsätzlich untersagt. KI darf insbesondere Entscheidungen über Einstellungen, Beförderungen, Kündigungen oder Abmahnungen nicht final treffen, es sei denn, die automatisierte Entscheidung ist für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Betroffenen und dem Verantwortlichen erforderlich oder das Unternehmen kann sich auf eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen berufen. Überdies gelten besondere Informations- und Aus­kunfts­pflich­ten zum Bestehen der automatisierten Ent­schei­dungs­fin­dung einschließlich Profiling sowie zu aus­sa­ge­kräf­ti­gen Informationen über die involvierte Logik, Tragweite und angestrebten Auswirkungen für Betroffene. Zudem kann eine Da­ten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung i.S.d. Art. 35 DSGVO erforderlich sein. KI-Sprachmodelle im Unternehmen und ar­beits­recht­li­che Pflichten Neben da­ten­schutz­recht­li­chen Regeln müssen Arbeitgeber weitere Vorgaben beim Einsatz eigener KI-Sprachmodelle beachten. In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber diese aufgrund des Weisungsrechts einführen, was neben der Nutzung auch die konkreten Regeln betrifft, an die sich Ar­beit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmer halten müssen. In Betrieben mit Betriebsrat ist die Implementierung regelmäßig mit­be­stim­mungs­pflich­tig, wenn die KI Rückschlüsse auf Verhalten oder Leistung von einzelnen Beschäftigten ermöglicht, z.B. wer das Modell wann zur Erledigung welcher Aufgaben nutzt. Daneben hat der Betriebsrat KI-spezifische Be­tei­li­gungs­rech­te wie die Hinzuziehung eines KI-Sach­ver­stän­di­gen (§ 80 Abs. 3 S. 2 BetrVG), Unterrichtungs- und Beratungsrechte (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) und das Zustimmungsrecht bei von der KI aufgestellten Aus­wahl­richt­li­ni­en (§ 95 Abs. 2a BetrVG). Schließlich sollten Arbeitgeber ethische Aspekte beachten. Auswirkungen des Urheberrechts auf den Einsatz von KI-Sprach­mo­del­len Nutzer oder Auftraggeber haben oft nicht die von ihnen erwartete ur­he­ber­recht­li­che Stellung, weil die Ergebnisse einer KI, wie z.B. erzeugte Gra­fi­ken, man­gels persönlicher geistiger Schöpfung eines Menschen in der Regel kein geschütztes Werk nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellen. Das Training mit Inhalten Dritter könnte allerdings unter die Schranken der §§ 44b, 60d UrhG fallen. Die gesetzliche Wi­der­spruchs­lö­sung und gewisse Spei­cher­be­schrän­kun­gen verlangen Entwicklern erhöhte Sorgfalt ab. Die KI-VO enthielt in ihrem Entwurf aus dem Sommer 2023 abgesehen von den Offenlegungs- und Do­ku­men­tie­rungs­pflich­ten in Art. 28b Ziff. 4c) kaum Regelungen zu KI und Urheberrecht. Die Einhaltung des EU-Urheberrechts wird aber als eine der Leitplanken für All­zweck-KI-Sys­te­me angesehen. All dies zeigt: Unternehmen haben bei eigenen KI-Sprach­mo­del­len eine Vielzahl rechtlicher Regelungen zu beachten. Aufgrund der hohen Sanktionen bei Verstößen gegen die KI-VO und des wirtschaftlichen Risikos von Trai­nings­wie­der­ho­lun­gen (wurde ein Modell mit „rechts­wid­ri­gen“ Daten trainiert, muss es ggf. vollständig neu trainiert werden) sowie der Exkul­pa­ti­ons­pflich­ten bei Rechts­ver­let­zun­gen lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung auf die rechtlichen und technischen Her­aus­for­de­run­gen.
25/07/2023
Neue CMS Blog-Serie: „Künstliche Intelligenz“
Unsere Blog-Serie „KI“ gibt einen Überblick über die zahlreichen Ein­satz­mög­lich­kei­ten von KI, die zu teils vollkommen neuen rechtlichen Fragestellungen führen
30/05/2023
Neue CMS Blog-Serie: Energy goes digital
Die EU-Kommission zielt mit dem Action Plan „Di­gi­ta­li­sie­rung des En­er­gie­sys­tems“ auf ein digitalisiertes, grünes, wi­der­stands­fä­hi­ges Energiesystem in Europa ab
23/12/2022
Sicherung der En­er­gie­ver­sor­gung in Deutschland: CMS berät Bun­des­re­gie­rung...
Hamburg/Brüssel – Die Bundesregierung wird den Energiekonzern und größten deutschen Gasimporteur Uniper mit Sta­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men in Höhe von insgesamt bis zu 33 Milliarden Euro stützen und...
16/09/2022
CMS begleitet den internationalen Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer Webasto beim Ankauf...
Köln – Webasto Roof & Components SE, ein global agierender Au­to­mo­bil­zu­lie­fe­rer mit Sitz in Stockdorf bei München, hat durch den Erwerb aller Anteile an der ACR II Glass Holding B.V. mittelbar alle...
25/04/2022
Das neue Spie­ler­ver­mitt­ler­re­gle­ment der FIFA
Die FIFA plant eine Novelle ihres Spie­ler­ver­mitt­ler­re­gle­ments, durch welches auch die maximale Provisionshöhe verbindlich geregelt werden soll
01/02/2022
SV Werder Bremen siegt mit CMS vor dem LG Bremen gegen Spie­ler­ver­mitt­ler-Agen­tur
Hamburg/Köln – Der norddeutsche Traditionsverein muss keine Provision in Höhe von 250.000 Euro wegen der Vermittlung des Spielers Davy Klaassen zahlen. In dem Rechtsstreit vor dem LG Bremen ging es...
14/01/2022
Ko­ali­ti­ons­ver­trag: Reform der Datei „Gewalttäter Sport“
Die Ampelkoalition will die Datei „Gewalttäter Sport“ reformieren und modernisieren. Gelingt dieses Unterfangen