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Berufung des Insolvenzverwalters der Babcock Borsig AG i.I. gegen TUI AG zurückgewiesen

Datum: 14/07/2010
Oberlandesgericht Frankfurt
Dr. Gerd Schäfer , Dr. Dirk Jannott
 PM_TUI_14_07_2010_final.pdf
 

Düsseldorf - CMS Hasche Sigle hat die TUI AG vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erfolgreich vertreten. Nachdem bereits das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 7. Dezember 2007 die Klage des Insolvenzverwalters der Babcock Borsig AG i.I. in Höhe von 171 Millionen Euro und eine darüber hinausgehende Feststellungsklage in vollem Umfang abgewiesen hatte, wies jetzt auch das OLG die Berufung des Insolvenzverwalters zurück.

Ein Team um die CMS-Anwälte Dr. Gerd Schäfer und Dr. Dirk Jannott hat die TUI AG in dem Verfahren von Anbeginn vertreten, so nun auch vor dem OLG.

Der Insolvenzverwalter von Babcock Borsig hatte seine im Jahre 2004 erhobene Klage damit begründet, dass im Jahre 1999 von der damaligen Preussag an Babcock Borsig geleistete Sacheinlagen (Anteile des Bereichs Anlagen- und Schiffbau) nicht voll werthaltig gewesen seien. Dem ist die TUI AG von Anfang an entgegen getreten.

Berater CMS Hasche Sigle:
Dr. Gerd Schäfer, Prozessführung
Dr. Marcel Hagemann, Gesellschaftsrecht
Dr. Dirk Jannott, Gesellschaftsrecht

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