Inhalt
1. Entscheidungen des II. Zivilsenats
- Prospekthaftung: Prospektverantwortliche dürfen ohne Kenntnisse über in der Vergangenheit erzielte Renditen keine darauf basierenden Prognosen aufstellen (§§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB; § 287 ZPO)
- GmbH: Geschäftsführeranstellungsvertrag mit vereinbarter Geltung des Kündigungsschutzgesetzes (§ 38 Abs. 1 GmbHG; § 611 BGB; §§ 1, 9 f., 14, 23 KSchG)
- GmbH: Globale Geschäftsführer-Versicherung hinsichtlich fehlender strafrechtlicher Verurteilung ist ausreichend (§§ 8 Abs. 3, 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG; §§ 13e Abs. 3, 13g Abs. 2 HGB; § 28 Abs. 2 FGG a. F.)
- Streithelfer können bei Beitritt zu mehreren aktienrechtlichen Anfechtungsverfahren zum selben Beschluss jeweils ihre Kosten ersetzt verlangen (§ 246 Abs. 3 Satz 6 AktG; §§ 69, 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO)
2. Entscheidungen anderer Zivilsenate
- Kreditinstitute haben Pflicht zu Aufklärung über Rückvergütungen bereits ab 1990 erkennen müssen (§ 276 BGB)
- GbR: Rechtsscheinhaftung des vermeintlichen Gesellschafters (§ 242, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB)
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