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Christoff Henrik Soltau, LL.M. (King's College London)

Partner
Rechtsanwalt

CMS Hasche Sigle
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland
Sprachen Deutsch, Englisch

Christoff Soltau ist spezialisiert auf das deutsche und europäische Kartellrecht. Er vertritt Mandanten sowohl vor den Kartellbehörden (Bundeskartellamt, Europäische Kommission) als auch vor den Zivilgerichten. Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehören die Fusionskontrolle und das Kartellvertriebsrecht. Regelmäßig begleitet er zudem Projekte im Bereich der Kartellrechts-Compliance. Zu seinen Mandanten zählen sowohl börsennotierte Unternehmen als auch Mittelständler verschiedener Branchen, vor allem Automotive, Schifffahrt, Mineralöl, Maschinenbau, Unterhaltungselektronik und Medien.

Christoff Soltau schloss sich CMS im Jahr 2011 an und ist seit 2019 Partner.

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„stets konstruktive Zusammenarbeit“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2023/2024

„Oft empfohlen“ für Kartellrecht

JUVE Handbuch, 2023/2024

Nennung für Kartell- und Wettbewerbsrecht

Deutschlands beste Anwälte 2023 – Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers

„gute Zusammenarbeit in schwierigen Fällen, sehr professionell“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2021/2022

„Oft empfohlen“ für Kartellrecht

JUVE Handbuch, 2020-2022

„kompetent, angenehm“; „auch bei schwierigen Mandanten stets professionell im Umgang“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2020/2021

„gute Zusammenarbeit in schwierigen Fällen, sehr professionell“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2021/2022

„Oft empfohlen“ für Kartellrecht

JUVE Handbuch, 2021/2022

„weiß auch komplizierte Mandanten zu handeln“, Wettbewerber

JUVE Handbuch, 2022/2023

„Oft empfohlen“ für Kartellrecht

JUVE Handbuch, 2022/2023

Ausgewählte Referenzen

  • Beratung von Volkswagen und Porsche bei allen kartellrechtlichen und fusionskontrollrechtlichen Fragen anlässlich der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zwischen Bugatti und Rimac
  • Beratung und Vertretung von Airbus in dem Fusionskontrollverfahren bei der EU-Kommission anlässlich des Verkaufs von PFW Aerospace an Hutchinson
  • Beratung und Vertretung von Shell in dem Fusionskontrollverfahren bei der EU-Kommission anlässlich des Erwerbs der Next Kraftwerke GmbH
  • Beratung und Vertretung von Plastic Omnium in dem Fusionskontrollverfahren bei der EU-Kommission anlässlich der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit ElringKlinger
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Mitgliedschaften und Funktionen

  • Studienvereinigung Kartellrecht e.V.
  • European Maritime Law Organisation
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Veröffentlichungen

  • Kommentierung zu Art. 3 und 22 FKVO in Bacher/Hempel/Wagner-von Papp, Beck’scher Online-Kommentar (BeckOK) Kartellrecht, 2023
  • 10 key aspects of the notification form for concentrations under the Foreign Subsidies Regulation, CMS Law-Now, Juli 2023
  • Revision of the EU merger control procedural rules adopted: the arrival of the super-simplified procedure and other key take aways, CMS Law-Now, Mai 2023 (zusammen mit Björn Herbers)
  • Merger control review below filing thresholds – the ECJ Towercast judgment adds one more arrow to the quiver, CMS Law-Now, März 2023 (zusammen mit Björn Herbers)
  • EU's General Court confirms Commission's new merger referral policy in Illumina/Grail case, CMS Law-Now, Juli 2022 (zusammen mit Björn Herbers)
  • Ten key takeaways of the draft revision for the EU merger control procedure, CMS Law-Now, Mai 2022 (zusammen mit Björn Herbers)
  • Das EuGH-Urteil in der Sache Altice zum Vollzugsverbot in der Fusionskontrolle: Auswirkungen auf die M&A-Praxis, Betriebs-Berater 2021 (zusammen mit Björn Herbers)
  • General Court backs European Commission in Altice gun jumping case – confirming strict standard for standstill obligation, CMS Law-Now, September 2021 (zusammen mit Björn Herbers)
  • „Kartellrecht - Mittelstandskooperationen und Kartellrecht, CMS Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht, Juni 2020“
  • „Kfz-Vertrieb“ und „Lieferverweigerung“, (gemeinsam mit Markus Schöner) in: Bauer/Rahlmeyer/Schöner, Handbuch Vertriebskartellrecht, 2020
  • „Risikoanalyse bezüglich kartellspezifischer Risiken“, in: Rübenstahl/Hahn/Voet van Vormizeele, Kartell Compliance, 2019
  • Marktanteilsschwelle der Vertikal-GVO: Laborchemikalien-Beschluss des BGH klärt Berücksichtigungsfähigkeit des Direktvertriebs, WRP 2017, 668 ff. (zusammen mit Jan-Christoph Rudowicz)
  • Competition Germany - Joint venture between competitors - joint production: yes; joint commercialisation: no!, International Law Office 2017
  • Competition Germany - Information exchange between competitors, International Law Office 2016
  • A win for Google - German publishers have a hard time with the authorities, Competition Law Insight, 10 May 2016, S. 17
  • Compliance Germany - Court grants protection for internal investigation documents, International Law Office 2016
  • Competition Germany - Berlin Regional Court: Google may demand use of snippets free of charge, International Law Office 2016
  • Competition Germany - Internet intermediaries and new car distribution to end customers, International Law Office 2016
  • Competition Germany - Legal protection against Federal Cartel Office press releases, International Law Office 2015
  • Zulässige Presseberichterstattung des Bundeskartellamts, Der Betrieb 2015, 543 f. (zusammen mit Martin Gerecke)
  • Competition Germany - Resale price maintenance - permanent enforcement priority, International Law Office 2015
  • Competition Germany - Non-solicitation agreements enforceable only in exceptional cases, International Law Office 2014
  • Competition Germany - Prohibition of joint venture - Dusseldorf Court of Appeal grants interim relief, International Law Office 2013
  • Kartellrecht - Rabattsysteme marktbeherrschender Unternehmen - (vorerst) nichts Neues vom EuGH, CMS Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht, Oktober 2013
  • Competition Germany - What constitutes illicit pressure in order to enforce resale price maintenance? International Law Office 2013
  • Kartellrecht - Die gerichtliche Überprüfung von Bußgeldentscheidungen der Europäischen Kommission - neue Akzente vom EuGH, CMS Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht, Juli 2012
  • Competition Germany - Leniency trumps private enforcement: access to leniency application denied, International Law Office 2012
  • Competition Germany - Press wholesale system to end as we know it?, International Law Office 2012
  • Kartellrecht - Internetvertrieb und Kartellrecht, CMS Update Gewerblicher Rechtsschutz und Kartellrecht, März 2012
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Vorträge

  • Interview von Guillaume Loriot, Deputy Director-General Mergers at DG Competition (zusammen mit Dieter Zandler), EU Competition Conference 2023, Brüssel, 11. Mai 2023
  • Handling Multi-Jurisdictional Damages Action, Annual EMLO Conference 2016
  • Anticompetitive behaviour in tender procedures, Lisbon 2016
  • Relationship parent companies / joint venture - the ECJ judgment in the Dow chemical case, Zürich 2014
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Ausbildung

  • 2011: LL.M. in Competition Law am King's College London
  • 2009: Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 2006: Erstes Juristisches Staatsexamen
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Tätigkeitsbereiche

27/10/2023
JUVE Awards 2023: CMS als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht ausgezeichnet
Berlin – Die internationale Wirt­schafts­kanz­lei CMS Deutschland ist gestern Abend bei der Verleihung der JUVE Awards 2023 als „Kanzlei des Jahres für Kartellrecht“ ausgezeichnet worden. Die Awards...

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26/03/2024
CMS berät SEFE umfassend beim Erwerb der WIGA-Gruppe
Hamburg – Die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) erwirbt sämtliche Ge­schäfts­an­tei­le an der WIGA Transport Be­tei­li­gungs-GmbH & Co. KG (WIGA) von ihrem bisherigen Co-Ge­sell­schaf­ter Wintershall Dea AG. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der kar­tell­recht­li­chen Freigabe. Die SEFE steht im vollständigen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. In der WIGA sind die beiden regulierten Gas­fern­netz­be­trei­ber GASCADE Gastransport GmbH und NEL Gastransport GmbH gebündelt. Diese betreiben eines der größten Hoch­druck­gas­net­ze in Deutschland mit rund 4.150 Kilometern Länge. Die Netze spielen eine Schlüsselrolle für die europäische En­er­gie­si­cher­heit und für die grüne Energiewende. Mit der Transaktion steigert SEFE ihre Bedeutung für eine sichere und verlässliche En­er­gie­ver­sor­gung sowie ihre Was­ser­stoff-Kom­pe­tenz in Deutschland und Eu­ro­pa.„Stra­te­gisch stärken wir SEFE als eigenständiges und unabhängiges Mid­stream-Un­ter­neh­men durch die vollständige Übernahme der Ge­sell­schaf­ter­an­tei­le an WIGA entscheidend“, kommentiert der Vorsitzende des SE­FE-Auf­sichts­ra­tes, Reinhard Gorenflos, die Ver­ein­ba­rung.„Mit SEFE als Al­lein­ge­sell­schaf­te­rin der WIGA wäre sichergestellt, dass GASCADE die bestehende leistungsfähige Infrastruktur zukünftig auf Wasserstoff umstellen kann und so die grüne Energiewende vorangetrieben wird. Die Trans­port­in­fra­struk­tur ist Dreh- und Angelpunkt der künftigen Was­ser­stoff-Wert­schöp­fungs­ket­te“, betont Dr. Egbert Laege, CEO von SEFE. „Die beiden Toch­ter­un­ter­neh­men der WIGA, GASCADE und NEL, werden auch zukünftig unverändert unabhängig agieren und ihre Kapazitäten transparent und dis­kri­mi­nie­rungs­frei ver­mark­ten.“Dr. Christian Ohlms, CFO von SEFE, verweist auf den Stellenwert der WIGA in Bezug auf die Privatisierung der SEFE, die bis Ende 2028 umgesetzt sein soll: „Mit dieser Transaktion, die voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen sein wird, stärken wir auch unsere Vermögensbasis. Es gilt, SEFE langfristig finanziell stabil wei­ter­zu­ent­wi­ckeln.“Ein multinationales CMS-Team um den Hamburger Partner Dr. Holger Kraft hat SEFE umfassend beim Erwerb der WIGA beraten. Dazu gehörten, neben einer umfangreichen Due Diligence der gesamten WIGA-Gruppe – einschließlich der energierechtlich regulierten Gesellschaften GASCADE und NEL –, die Verhandlung des An­teils­kauf­ver­tra­ges sowie separater Vereinbarungen mit den Gesellschaftern der Wintershall Dea AG. Schwerpunkte der Beratung waren, neben der Verhandlung der Trans­ak­ti­ons­ver­trä­ge, die Absicherung der Transaktion durch mehrere W&I-Versicherungen, einschließlich der Verhandlung der Policen, regulatorische Themen des Gasnetzbetriebs sowie weitere öf­fent­lich-recht­li­che The­men­stel­lun­gen. CMS Deutschland hat hierbei in enger Abstimmung mit den CMS-Kanzleien im Vereinigten Königreich und Luxemburg sowie der US-ame­ri­ka­ni­schen Kanzlei Faegre Drinker Biddle & Reath LLP zu­sam­men­ge­ar­bei­tet. CMS beriet in den Jahren 2022 und 2023 bereits die Bun­des­netz­agen­tur und das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Treuhand über die SEFE und deren anschließende Verstaatlichung im Wege von Ka­pi­tal­maß­nah­men. Auf dieser erfolgreichen Zusammenarbeit baute diese Transaktion als Folgemandat auf.Über SEFE:Als integriertes Mid­stream-En­er­gie­un­ter­neh­men mit Hauptsitz in Berlin sorgt SEFE Securing Energy for Europe für die En­er­gie­ver­sor­gungs­si­cher­heit in Deutschland und Europa und treibt die grüne Energiewende voran. SEFE ist im Handel & Port­fo­lio­ma­nage­ment, Vertrieb, Transport sowie in der Speicherung von Energie tätig und hat seine stärkste Präsenz in Deutschland und dem Vereinigten Königreich. SEFE beschäftigt rund 1.500 Mitarbeitende und beliefert über 50.000 Kunden, insbesondere Industriekunden und Stadtwerke in Deutschland und sieben weiteren europäischen Märkten. Mit einem Vertriebsvolumen von rund 200 TWh Strom und Gas spielt SEFE eine zentrale Rolle für die Stabilität der En­er­gie­ver­sor­gung in Deutschland und Europa. Eigentümer der SEFE ist der Bund. CMS Deutschland Dr. Holger Kraft, Lead Partner Dr. Jan Schepke, Partner Matthias Sethmann, Principal Counsel Dr. Dirk Baukholt, Principal Coun­sel Char­lot­te von der Heydt-von Kalckreuth, Counsel Dr. Stefan Kühl, Senior Associate Dr. Paul Kintrup, Senior Associate, alle Corporate/M&A Dr. Rolf Hempel, Partner Dr. Friedrich von Burchard, Partner Nicole Köppen, Senior Associate, alle Regulatory Dr. Hermann Müller, Partner Dr. Arno Görlitz, Associate, beide Public Commercial Law Dr. Martin Mohr, Partner Dr. Olaf Thießen, Principal Counsel, beide Tax Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin Manuel Nann, Senior As­so­cia­te Pit-Jo­han­nes Wagner, Associate, alle Res­truc­tu­ring Dr. Andreas Hofelich, Partner Dr. Mario Brungs, Counsel Dr. Lena Pingen, Associate, alle Em­ploy­ment/Pen­si­ons Dr. Fritz von Hammerstein, Partner Jan Gröschel, Senior Associate Heike Weyer, Senior Associate, alle Public Law Dr. Stefan Voß, Partner Tamara Bux, Associate, beide Real Estate Dr. Sebastian Cording, Partner Martin Krause, Partner Dr. Shaya Stender, Associate Joel Coché, Associate, alle Commercial Dr. Julia Runge, Principal Counsel, Finance Dr. Michael Bauer, Part­ner Chris­toff Henrik Soltau, Partner Dr. Robert Bodewig, Senior Associate Luisa Thomasberger, Associate, alle Antitrust, Competition & Trade  CMS Vereinigtes Königreich Russel Hoare, Partner Sam De Silva, Part­ner Jean-Fran­cois Willems, Of Counsel Jennifer Louch, Senior As­so­cia­te Ma­xi­mi­li­an Weaver, Senior Associate Louisa Mottaz, Associate CMS Luxemburg Angelique Eguether, Senior As­so­cia­te Guil­laume Flagollet, Managing Associate Faegre Drinker Biddle & Reath LLP (USA) Mollie D. Sitkowski   Inhouse SEFE Securing Energy for Europe GmbH Dr. Jörg Kammerer Jörn Rim­ke­Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
14/03/2024
CMS berät den Vorstand von Encavis bei Über­nah­me­an­ge­bot von KKR mit einem...
Ham­burg/Frank­furt – KKR hat heute ein freiwilliges öffentliches Über­nah­me­an­ge­bot an sämtliche außenstehenden Aktionäre der Encavis AG zu einem Preis von 17,50 Euro je Aktie in bar angekündigt. Dies entspricht einem Trans­ak­ti­ons­vo­lu­men von rund 2,8 Milliarden Euro. Das Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men Viessmann GmbH & Co. KG wird sich als Co-Investor an dem von KKR geführten Konsortium beteiligen. Die Bieterin hat verbindliche Vereinbarungen mit der Abacon Capital GmbH und weiteren bestehenden Großaktionären unterzeichnet, die etwa 31 Prozent des gesamten Grundkapitals halten. Diese werden indirekt über eine Beteiligung an der Bieterstruktur als langfristige Investoren im Unternehmen verbleiben.Über die Eckpunkte der Transaktion schlossen die Encavis und die Bieterin eine In­ves­to­ren­ver­ein­ba­rung. Entsprechend der In­ves­to­ren­ver­hand­lung wird das Konsortium die strategischen Ambitionen von Encavis zur Beschleunigung des Wachstums unterstützen. Die An­ge­bots­un­ter­la­ge wird von der Bieterin innerhalb der nächsten beiden Wochen zur Genehmigung bei der Bundesanstalt für Fi­nanz­dienst­leis­tun­gen (BaFin) eingereicht werden. Der Vollzug der Transaktion steht unter Vorbehalt unter anderem einer Min­dest­an­nah­me­schwel­le sowie regulatorischen Freigaben. CMS hat Encavis mit einem Team um Dr. Henrik Drinkuth und Ayleen Görisch, zusammen mit Freshfields Bruckhaus Deringer, im Rahmen der In­ves­to­ren­ver­ein­ba­rung beraten und wird den Vorstand der Encavis im Zusammenhang mit dem Über­nah­me­an­ge­bot umfassend rechtlich beraten. Das Unternehmen ist eine langjährige Mandantin von CMS. CMS Deutschland  Dr. Henrik Drinkuth, Partner Ayleen Görisch, Counsel, beide Fe­der­füh­rung Dr. Hendrik Quast, Senior Associate, alle Corporate/M&A Christoff Soltau, Partner Kai Neuhaus, Partner Dr. Robert Bodewig, Senior Associate David Rappenglück, Associate, alle Antitrust, Competition & Trade Philipp Melzer, Partner Hatice Akyel, Counsel Patrick Damanik, Senior Associate, alle Banking, Finance & Insurance Encavis Natalie Grüber (Head of Le­gal)Pres­se­kon­takt pres­se@cms-hs. com
06/12/2023
M&A-Transaktionen unter der Foreign Subsidies Regulation
Die EU Foreign Subsidies Regulation (FSR) sieht vor, dass bestimmte M&A-Transaktionen vor dem Vollzug bei der Europäischen Kommission (Kommission) angemeldet und von dieser freigegeben werden müssen. Die kumulativen Voraussetzungen für die Anmeldepflicht sind wie folgt: Die M&A-Transaktion führt zu dem Erwerb von alleiniger oder gemeinsamer Kontrolle über ein anderes Unternehmen oder der Gründung eines sog. Voll­funk­ti­ons-Ge­mein­schafts­un­ter­neh­mens (der Erwerb einer nicht­kon­trol­lie­ren­den Min­der­heits­be­tei­li­gung ist damit nicht erfasst). Das Zielunternehmen oder das Voll­funk­ti­ons-Ge­mein­schafts­un­ter­neh­men sind in der EU niedergelassen (wichtig: hierfür reicht bereits eine Betriebsstätte in der EU aus) und erzielen einen Umsatz in der EU von mindestens EUR 500 Mio. Die Erwerber und das Zielunternehmen oder das Voll­funk­ti­ons-Ge­mein­schafts­un­ter­neh­men haben in den vergangenen drei Jahren aggregiert drittstaatliche Zuwendungen in Höhe von mindestens EUR 50 Mio. erhalten. Die Kommission kann außerdem Anmeldungen (mit kor­re­spon­die­ren­dem Vollzugsverbot) auch ohne Überschreiten der Schwellenwerte verlangen, wenn sie eine Transaktion aufgrund drittstaatlicher Subventionen für möglicherweise wett­be­werbs­ver­zer­rend hält. Einzige Voraussetzung hierfür ist die Vermutung der Kommission, dass in den letzten drei Jahren relevante drittstaatliche Subventionen geflossen sind. Neues M&A-relevantes Frei­ga­be­ver­fah­ren – auch für Unternehmen aus der EU Die FSR führt ein neues regulatorisches Frei­ga­be­ver­fah­ren ein, das in der M&A-Transaktionsplanung neben den bereits bekannten Instrumenten der Fusionskontrolle und der In­ves­ti­ti­ons­kon­trol­le zu berücksichtigen ist. Dabei hängt die Frage der Anmeldepflicht bzw. der Anwendbarkeit der FSR nicht davon ab, ob der Erwerber außerhalb der EU seinen Sitz hat – die Anmeldepflicht kann in der EU beheimatete Unternehmen ebenso treffen wie Unternehmen aus Drittstaaten, entscheidend sind allein die oben dargestellten Kriterien. Drittstaatliche Zuwendungen und drittstaatliche Subventionen Der Begriff der drittstaatlichen Zuwendung, der für die Frage der Anmeldepflicht zentral ist, ist nicht deckungsgleich mit dem Begriff der drittstaatlichen Subvention. Die drittstaatliche Zuwendung ist wesentlich weiter und erfasst der Sache nach jede einem Drittstaat zurechenbare Maßnahme, die einen Geldwert hat oder der ein solcher zugemessen werden kann. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Maßnahme (bspw. die Zahlung durch eine drittstaatliche Behörde für eine Leistung oder eine Ware) zu marktkonformen Konditionen erfolgte oder nicht. Die Frage der Markt­kon­for­mi­tät spielt erst eine Rolle bei der drittstaatlichen Subvention. Verfahren wie in der EU-Fu­si­ons­kon­trol­le Das Prüfverfahren der Kommission entspricht mit Blick auf die Ver­fah­rens­fris­ten demjenigen der EU-Fu­si­ons­kon­trol­le, die ggfs. parallel anwendbar sein kann. Die Kommission prüft in einer ersten Phase von 25 Arbeitstagen, ob sie in die vertiefte Prüfung einsteigen möchte, die dann wiederum grundsätzlich weitere 90 Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Der Anmeldung vorgeschaltet ist das inoffzielle Prä­no­ti­fi­ka­ti­ons­ver­fah­ren, in dem die Parteien mit der Kommission den Inhalt der Anmeldung und deren etwaigen spezifischen Fragebedarf abklären. Wie in der EU-Fu­si­ons­kon­trol­le unterliegen anmelde- und frei­ga­be­pflich­ti­ge M&A-Transaktionen einem strengen Vollzugsverbot. Ein Verstoß hiergegen kann mit einer Geldbuße von bis zu 10% des weltweiten Gesamtumsatzes sanktioniert werden. Materieller Prü­fungs­maß­stab Die Kommission prüft inhaltlich, ob eine drittstaatliche Subvention geeignet ist, die Wett­be­werbs­po­si­ti­on eines Unternehmens innerhalb der EU zu verbessern und daher die Gefahr besteht, dass eine drittstaatliche Subvention den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt beeinträchtigt. Als zu be­rück­sich­ti­gen­de Indikatoren nennt die FSR u.a. die Art und Höhe der drittstaatlichen Subvention, die Situation des empfangenden Unternehmens und den Umfang von dessen Tätigkeit in der EU sowie den Zweck der drittstaatlichen Subvention und deren Voraussetzungen. Eine Verzerrung des Wettbewerbs in der EU soll wahrscheinlich vorliegen, wenn eine drittstaatliche Subvention einen Zusammenschluss „unmittelbar erleichtert“. Im Zusammenspiel mit Art. 19 FSR, der klarstellt, dass die materielle Prüfung auf den konkret angemeldeten Zusammenschluss beschränkt ist, ergibt sich ein streng zu­sam­men­schluss­be­zo­ge­ner Blickwinkel. Es ist daher davon auszugehen, dass – wie in der EU-Fu­si­ons­kon­trol­le – die weit überwiegende Anzahl an Anmeldungen Transaktionen betreffen wird, die keinerlei materielle Probleme aufwerfen. Ausblick Die Kommission hat selbst verlautbart, dass sie erst Erfahrungswerte in der Anwendung der FSR sammeln muss, sie also auch selbst Neuland betritt. Insofern wird das Jahr 2024 zu ersten wertvollen Einblicken in die sich entwickelnde Anwendungspraxis führen. Diese praktischen Erfahrungen werden in die Leitlinien der Kommission einfließen, die laut FSR spätestens am 12. Januar 2026 vorliegen müssen und u.a. Aussagen zu der Durchführung der materiellen Prüfung und zu den Kriterien enthalten sollen, die dafür relevant sind, ob die Kommission für eine M&A-Transaktion eine Anmeldung verlangt, obwohl die Schwellenwerte nicht überschritten sind.
07/11/2023
New German competition law gives Federal Cartel Office more power to intervene...
On 7 November 2023, the 11th amendment to the German Act for Restraints against Competition (GWB) went into force after being adopted by the German parliament on 6 July. The legislation follows a draft...
27/10/2023
JUVE Awards 2023: CMS als Kanzlei des Jahres für Kartellrecht ausgezeichnet
Berlin – Die internationale Wirt­schafts­kanz­lei CMS Deutschland ist gestern Abend bei der Verleihung der JUVE Awards 2023 als „Kanzlei des Jahres für Kartellrecht“ ausgezeichnet worden. Die Awards...
29/06/2023
Joint Ventures und Fusionskontrolle
Schlaglicht auf die wesentlichen Aspekte der Fusionskontrolle bei Joint Ventures
17/03/2023
CMS berät Tree Energy Solutions bei Gründung des Joint Ventures mit Fortescue...
Hamburg – CMS hat die Tree Energy Solutions B.V. (TES) bei ihrem Joint Venture mit Fortescue Future Industries (FFI) zur Entwicklung des En­er­gie­im­port­ter­mi­nals in Wilhelmshaven beraten. TES hat mit...
10/01/2023
CMS berät Marguerite Pantheon beim Verkauf einer Beteiligung am Off­shore-Wind­park...
Hamburg – Die In­vest­ment­ge­sell­schaft Marguerite Pantheon SCSp hat ihren Anteil von 22,5 Prozent am deutschen Off­shore-Wind­park Butendiek an die irische In­vest­ment­ge­sell­schaft Greencoat Renewables PLC...
27/12/2022
Grünes Licht der EU-Kommission: CMS berät Bundesregierung bei Re­ka­pi­ta­li­sie­rung...
Stutt­gart/Brüs­sel – Der staatliche Gashändler SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) kann weiter als integriertes Gas-Mid­stream-Un­ter­neh­men operieren und den eingeschlagenen Weg der Neu­aus­rich­tung...
23/12/2022
Sicherung der En­er­gie­ver­sor­gung in Deutschland: CMS berät Bun­des­re­gie­rung...
Hamburg/Brüssel – Die Bundesregierung wird den Energiekonzern und größten deutschen Gasimporteur Uniper mit Sta­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men in Höhe von insgesamt bis zu 33 Milliarden Euro stützen und...
16/11/2022
Umfassende Beratung zur Sicherung der En­er­gie­ver­sor­gung in Deutschland
Ham­burg/Stutt­gart – Das angeschlagene Gasunternehmen Securing Energy for Europe (SEFE) wird in das Eigentum des Bundes überführt, um die deutsche Gasversorgung zu sichern. SEFE gilt als Schlüs­sel­un­ter­neh­men...
29/09/2022
CMS berät Volkswagen bei Abschluss eines Joint Ventures für die Produktion...
Hamburg – PowerCo, das neue Bat­te­rie­un­ter­neh­men des Volkswagen Konzerns, und der belgische Ma­te­ri­al­tech­no­lo­gie­kon­zern Umicore haben eine Vereinbarung über die Gründung eines Joint Ventures, mit Headquarter...