Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) tritt am 1. September 2009 in Kraft. Dieses Gesetz setzt – anders als sein Name suggeriert – nicht nur die sog. Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007 / 36 / EG vom 11. Juli 2007, ABl. EU Nr. L 184 / 17 vom 14. Juli 2007) in deutsches Recht um, sondern implementiert auch einige Regelungen der Änderungsrichtlinie zur Kapitalrichtlinie (Richtlinie 2006 / 68 / EG vom 6. September 2006, ABl. EU Nr. L 264 / 32 vom 25. September 2006) in das AktG.
Darüber hinaus wird das Freigabeverfahren modifiziert, um missbräuchliche Aktionärsklagen einzudämmen. In dieser Broschüre informieren wir Sie über die wesentlichen Änderungen des AktG durch das ARUG und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Praxis.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in der Broschüre, die Sie oben als pdf-Datei downloaden und ausdrucken können.