Inhalt
1. Entscheidungen des II . Zivilsenats
- GmbH: Kein Stimmverbot bei Entzug der Leitung der Gesellschafterversammlung im Hinblick auf einen Interessenkonflikt (§ 47 Abs. 4 GmbHG)
- GmbH: Zur Bestimmtheit bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen (§ 16 Abs. 1, Abs. 3 GmbHG aF)
- AG: Spruchverfahren – Ermittlung des einer angemessenen Abfindung zugrunde zu legenden Börsenwertes bei Strukturmaßnahmen (§ 327b Abs. 1 AktG)
- AG: Zu den Förmlichkeiten des vor der Hauptversammlung auszulegenden Aufsichtsratsberichts – AUFSICHTSRATSBERICHT (§ 171 Abs. 2, 175 Abs. 2 AktG)
- AG: Anfechtung eines Zustimmungsbeschlusses zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (§ 304 Abs. 3 AktG)
- AG: Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln bei Gewährung von Aktionärsdarlehen zur Verhinderung der Insolvenz der Gesellschaft (§ 32 a GmbHG aF; Art. 103 d EGInsO)
- Publikumsgesellschaft / Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Verbraucherschutz bei Haustürgeschäften – Vereinbarkeit der Richtlinie 85/577/EWG mit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft – Einlagenrückgewähr und Verlustdeckung nach Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds, FRIZ II (Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7 EWG-RL 577/85, § 739 BGB)
- Publikumsgesellschaft, Kommanditgesellschaft: Rechtsformunabhängige Anwendbarkeit der Richtlinie 85 / 577 / EWG bei Beitritten zum Zweck der Kapitalanlage – Inanspruchnahme der Haftsumme nach Widerruf des Verbrauchers (Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 5 Abs. 2, Art. 7 EWG-RL 577/85; § 171 HGB)
- Publikumsgesellschaft / Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Zu den Fälligkeitsvoraussetzung für den Anspruch auf Zahlung eines Auseinandersetzungsguthabens
oder eines Verlustausgleichs nach Kündigung durch den Gesellschafter (§§ 199 Abs. 1, 739 BGB)
- Publikumsgesellschaft / Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Gerichtliche Vertretung der Gesellschaft durch alle geschäftsführungsbefugten Gesellschafter – Heilung von Mängeln (§ 714 BGB, § 51 ZPO)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Auflösung und Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät – Teilung der Sachwerte – Wettbewerb nach Auseinandersetzung (§§ 705, 731, 734 BGB)
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