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Düsseldorf - Am 6. Juni 2012 hat das OLG Düsseldorf in 19 Pilotverfahren über Beschwerden von Netzbetreibern entschieden und Bescheide der Bundesnetzagentur aufgehoben. Die Behörde hatte im Rahmen der Regulierung der Entgelte für den Strom- und Gasnetzzugang Preisindizes für die Ermittlung von Tagesneuwerten festgelegt. Der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur beanstandet und die Festlegungen aufgehoben.
Die Netzbetreiber hatten mit ihren Beschwerden geltend gemacht, dass die festgelegten Preisindizes nicht zu angemessenen Tagesneuwerten führen würden. Für die Lohnkomponente von Mischindizes habe die Bundesnetzagentur eine unpassende Indexreihe des Statistischen Bundesamts verwendet. Außerdem sei sie von zu hohen Produktivitätssteigerungen bei den fraglichen Netzeinbindungsarbeiten ausgegangen.
Ein Team von CMS Hasche Sigle um den Energiewirtschafts- und Kartellrechts-Partner Dr. Rolf Hempel hat die SWM Infrastruktur GmbH, einen Netzbetreiber der Stadtwerke München GmbH, in zwei der Pilotverfahren vertreten.
Die Bundesnetzagentur kann gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Rechtsbeschwerde zum BGH einlegen.
Berater CMS Hasche Sigle
Dr. Rolf Hempel, Agnes Wippich, beide Energiewirtschaftsrecht
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