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Deutschland

Vergaberecht


 oder Stichwort 

„Kaum durchschaubare Rechtszersplitterung“, „schon für Juristen schwer verständlich“, „Minenfeld für öffentliche Auftraggeber“, „Dauerbaustelle des Gesetzgebers“ – diese Verlautbarungen zum Vergaberecht drücken aus, auf welch schwierigem Gelände sich die öffentliche Hand bei der Beschaffung von Waren und Leistungen bewegt. Gleiches gilt für ihre Vertragspartner: Kleinste Fehler des Bieters können den Ausschluss oder die Nichtberücksichtigung des Angebots zur Folge haben und damit einen erheblichen Aufwand an Zeit und Geld zunichte machen. Der Weg durch ein Vergabeverfahren erfordert deshalb von Auftraggeber und Bieter präzise Navigation, um einen sicheren Kurs zu halten und alle Klippen zu umfahren.

Ob Sie als öffentlicher Auftraggeber Beschaffungsvorhaben nach dem Vergaberecht durchführen oder sich als Unternehmen mit maximalen Erfolgschancen um öffentliche Aufträge bewerben wollen: Ohne Lotsen geht es nicht!

CMS Hasche Sigle gehört seit langem zu den führenden Anwaltssozietäten auf dem Gebiet des Vergaberechts. Mit 21 Anwälten, darunter 10 Partnern, an allen Standorten von CMS Hasche Sigle, sind wir immer in Ihrer Nähe und in der Lage, auch größte Beschaffungsprojekte zu gestalten, umzusetzen oder zu begleiten.

 

Unser Beratungsansatz

 

  • Umsichtig
    Wir vertreten sowohl die öffentliche Hand als auch Unternehmen. Dadurch sind wir in der Lage, in unsere Beratung alle Aspekte einfließen zu lassen, die für eine rechtssichere Gestaltung von Vergabeverfahren und eine erfolgreiche Begleitung von Bietern relevant sind.

 

  • Fachübergreifend
    Durch das Full-Service-Konzept unserer Sozietät stehen unseren Mandanten bei Bedarf auch Experten anderer Rechtsgebiete zur Verfügung. So decken wir sämtliche Aspekte ab, die für öffentliche Auftragsvergaben von Belang sein können; wie öffentliches Wirtschaftsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht.

 

  • Branchenerfahren
    Wir verfügen über fundiertes und umfassendes Branchen-Know-how in allen Bereichen des öffentlichen Auftragswesens, insbesondere auf den Gebieten Infrastruktur und Bauen einschließlich PPP, Gesundheitswesen, IT sowie Versorgungsund Abfallwirtschaft.

 

  • Vorausschauend
    Unsere Beratung erschöpft sich nicht in der Abarbeitung der gestellten Fragen, sondern behält das gesamte Projekt im Auge, sei es bei der Optimierung der Verfahrensabläufe, bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens oder in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren.

 

Projektbegleitende Beratung im Vergabeverfahren

 

Auftraggeber beraten wir mit dem
Ziel der rechtssicheren Abwicklung
der Verfahren:

  • Beratung bei der strategischen
    Konzeption von Beschaffungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung
    der Vergabebekanntmachung und
    der Ausschreibungsunterlagen
  • Beratung bei der Klärung von
    Bieterfragen und der Beantwortung
    von Rügen
  • Unterstützung bei der Wertung
    der Angebote
  • Vorbereitung und Durchführung
    von Bietergesprächen und
    Verhandlungsterminen
  • Beratung bei der Zuschlagserteilung,
    dem Vertragsschluss und der
    Dokumentation des Verfahrens
     

Bieter unterstützen wir bei
der Durchsetzung ihrer Chancen
auf Auftragserteilung:

  • Entwicklung von Strategien im
    Teilnahmewettbewerb und bei
    der Angebotsabgabe
  • Unterstützung bei Vereinbarungen
    über Bewerber- und
    Bietergemeinschaften
  • Umgang mit fehlerhaften
    Leistungsbeschreibungen
  • Begleitung durch komplexe und
    aufwendige Vergabeverfahren
    (zum Beispiel PPP, IT)
  • Mitwirkung bei der Erstellung
    und Optimierung der
    Angebotsunterlagen
  • Beratung in Bezug auf
    Rügeobliegenheiten sowie
    Inhalte und Zeitpunkt von
    Verfahrensrügen

 

Vertretung in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren

 

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung von Auftraggebern und übergangenen Bietern in Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§§ 107 ff. GWB) und in Beschwerdeverfahren vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte (§§ 116 ff. GWB) sowie in Verfahren vor der EU-Kommission und dem EuGH. Nicht selten haben wir dabei rechtliches Neuland betreten und auf diese Weise zur Weiterentwicklung des Vergaberechts beigetragen. So haben wir beispielsweise für unseren Mandanten die wegweisende EuGH-Entscheidung erstritten, dass Auftragsvergaben an ein Unternehmen, an dem neben dem Auftraggeber auch Private beteiligt sind, grundsätzlich kein Inhouse-Geschäft darstellen und somit nicht ohne Ausschreibung erfolgen dürfen (EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005 in der Rs. 26 / 03 – „Stadt Halle“).

 

Der Mehrwert für Sie

 

Auch außerhalb konkreter Vergabeverfahren sorgen wir dafür, dass Sie den Überblick im Vergaberecht nicht verlieren. Durch eine Reihe spezieller Serviceleistungen halten wir Sie und Ihre Mitarbeiter auf dem Laufenden:

  • Durchführung von Inhouse-Seminaren im Vergaberecht
  • Entwicklung und Pflege von Formularsammlungen
  • Erarbeitung individueller Vergabeleitlinien und Checklisten
  • Erstellung von Vergaberechtsgutachten
  • Durchführung jährlicher Mandantenseminare „Update Vergaberecht“ mit Workshops und Vorträgen zu aktuellen Themen
  • Infobrief zu wichtigen Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung
  • Briefings und Seminare zu besonderen Fachthemen


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