Design wertet Produkte auf und verleiht ihnen "ein Gesicht in der Menge". Als ein Fundament Ihres unternehmerischen Erfolgs bedarf Ihr Design der Verteidigung gegen mögliche Nachahmer.
CMS Hasche Sigle schützt Ihr Design
Die Rechtsexperten von CMS Hasche Sigle bieten ein umfangreiches Leistungspaket. So beraten wir zum Beispiel Industrieunternehmen, Designer, Kreative und Agenturen beim Erwerb, bei der Durchsetzung und Verwertung von Geschmacksmustern – unabhängig, ob national oder international.
Unsere Anwälte begleiten Sie kompetent im gesamten Prozess des Schutzrechtserwerbs – von der Entwicklung Ihrer spezifischen Schutzrechtsstrategie über die Anmeldung und Registrierung Ihrer Geschmacksmuster bis zur Verwaltung und Pflege Ihres Portfolios.
Nicht nur eine Frage des Geschmacks: Geschmacksmusterschutz
Eine Geschmacksmusterverletzung ist kein Bagatelldelikt. CMS Hasche Sigle steht Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Designrechte zur Seite. Wir vertreten Sie vor Ämtern und Schiedsgerichten, in Verletzungsprozessen und Verfügungsverfahren (Erwirken eines gerichtlichen Titels je nach Fallgestaltung auch innerhalb von 24 Stunden).
Unser Leistungsspektrum umfasst auch Ihre Vertretung bei Vertragsverhandlungen und Abgrenzungsvereinbarungen sowie in Mediationen und in Grenzbeschlagnahmeverfahren.
Wir handeln mit wirtschaftlichem Weitblick
Unser Beratungsansatz ist stets wertoptimierend. Wir kümmern uns um die Ausgestaltung von Geschmacksmusterlizenz- und Rechteübertragungsverträgen – regional, grenzüberschreitend und weltweit.
Bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen orientieren wir uns an den wirtschaftlichen Erfordernissen Ihres Unternehmens. Die Spezialisten unseres Beratungsteams ermitteln Ihren individuellen Schutzbedarf und wägen dabei stets Kosten und Nutzen sowie Risiken und Chancen sachgerecht ab.