CMS| Home |Contact |Locations |Newsletters
Search

Fremdvergabe und Ausländerbeschäftigung in der Pflegebranche (in German)

Date: June 2011
 Fremdvergabe und Ausländerbeschäftigung in der Pflegebranche (0,2 MB)
 

Was auch nach dem 1. Mai 2011 dringend zu beachten ist

Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) umfasst neben der Pflegebranche (seit 2009) auch Branchen wie unter anderem das Gebäudereinigerhandwerk (seit 2007) sowie Sicherheits- und Wäschereidienstleistungen (seit 2009). Für die Pflegebranche wurde dabei allerdings  abweichend von den anderen Branchen mit Wirkung zum 1. August 2010 „nur“ ein Mindestentgelt (und keine sonstigen Arbeitsbedingungen nach § 5 AEntG) durch die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche („PflegeArbbV“) festgelegt, da im kirchlich geprägten Pflegebereich im Gegensatz zu anderen Branchen vielfach keine Tarifverträge existieren, auf die das AEntG verweisen könnte.

Wichtig ist dabei, dass Unternehmen der Pflegebranche nach dem AEntG nicht nur als Arbeitgeber in einer vom AEntG (direkt) erfassten Branche, sondern auch als Auftraggeber anderer erfasster Branchen betroffen sind. Denn über die Haftung des Auftraggebers nach § 14 AEntG und die Ordnungswidrigkeitenregelungen erstreckt sich die Verantwortlichkeit für die Einhaltung des jeweiligen Mindestlohns auch auf bislang völlig Unbeteiligte. Damit sind die Regelungen des AEntG für die Pflegebranche auch über das eigene Unternehmen hinaus von erheblicher Bedeutung...

Awards
 

 

   

© CMS Hasche Sigle 2012  
© CMS Hasche Sigle 2012  Disclaimer | Privacy Statement | Sitemap