I. Arbeitnehmerentsendegesetz und AusländerbeschäftigungDas Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) umfasst derzeit neun Branchen (§ 4 AEntG). Hierzu gehören unter anderem das Gebäudereinigerhandwerk (seit 2007), Sicherheitsund Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft sowie Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst (seit 2009). Für die Hotelbranche ist wichtig, dass nicht nur die vom AEntG (direkt) erfassten Branchen betroffen sind, sondern auch deren Auftraggeber. Denn über die Haftung des Auftraggebers nach § 14 AEntG und die Ordnungswidrigkeitenregelungen erstreckt sich die Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Mindestlohns auch auf bislang völlig Unbeteiligte. Damit sind die Regelungen des AEntG auch für die Hotelbranche von erheblicher Bedeutung. Schließlich werden hier regelmäßig Gebäudereinigungsdienstleistungen, Pförtnerdienste und Wäschereidienstleitungen an externe Anbieter fremd vergeben...