Qualifikation & Expertise
Der Bereich Energiewirtschaft bietet eine umfassende branchenbezogene Beratung aus einer Hand für Kommunen, Unternehmen der öffentlichen Hand sowie private Versorgungs- unternehmen. Die Anwälte des Bereichs sind auf unterschiedlichen Rechtsgebieten spezialisiert. Die gebündelte Kompetenz ermöglicht die einheitliche Beratung in den Bereichen Gesellschafts-, Energie-, Kartell-, Vergabe-, Kommunal-, Verwaltungs- und Umweltrecht. Bei Bedarf werden Spezialisten der Sozietät aus anderen Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Arbeits-, Steuer- oder Kapitalmarktrecht sowie unserem Bereich Immobilien und Bauen hinzugezogen.
Die Anwälte des Fachbereichs Energiewirtschaft waren und sind unter anderem an vielen wirtschaftlich bedeutenden Privatisierungsvorgängen im Versorgungsbereich beteiligt.
Schwerpunkte
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind
- Fusionen, Privatisierungen, Veräußerungen und Umstrukturierungen von privaten und öffentlichen Versorgungsunternehmen
- Kooperationen, Einkaufs- und Vertriebsgemeinschaften von Utility-Unternehmen
- Public Private Partnerships
- Planung, Vergabe und Bau von Anlagen und Infrastrukturmaßnahmen
- Städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge
- Netzzugang- und Preismissbrauchsverfahren
- Energierechtliche Fragestellungen (KWKG, EEG etc.)
- Energielieferungsverträge und Contracting
- Handel mit Strom, Gas- und Emissionszertifikaten
- Beihilfenkontrolle
- Vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren