Mit der D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance)
schließt ein Unternehmen eine Haftpflichtversicherung ab, die seine Organe – insbesondere die Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte, zum Teil aber auch leitende Angestellte – für den Fall versichert, dass diese wegen eines Pflichtverstoßes auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Der in der Praxis häufigste Fall ist dabei ein Schadenersatzanspruch, den die Gesellschaft gegen das Organmitglied erhebt (sogenannte Innenhaftung). D&O-Versicherungen folgen dabei in aller Regel dem sogenannten Claims-Made-Prinzip, das heißt, dass der Versicherungsfall definiert wird als „erstmalige Inanspruchnahme der versicherten Person auf Schadenersatz“.
Dieser Zeitpunkt markiert den Eintritt des Versicherungsfalls. Maßgeblich sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen des Versicherungsschutzes. Mit den folgenden zehn Punkten möchten wir Ihnen kurze Hinweise zum besseren Verständnis geben. Diese Anleitung ersetzt selbstverständlich nicht die in einer solchen Situation stets empfehlenswerte sorgfältige Analyse des einschlägigen Versicherungsvertrages, insbesondere der vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen...
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