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Deutschland

Compliance


 oder Stichwort 

Wir informieren Sie umfassend über Risiken …

Die nationale wie internationale Gesetzgebung hat in den letzten Jahren den Unternehmen deutlich höhere Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten zugewiesen. Gesetze zur Kontrolle und Transparenz, zur Unternehmensintegrität, erweiterte Produkthaftung, Datenschutz, kartell- und umweltrechtliche Auflagen
und Verbraucherschutzgesetze betreffen jedes Unternehmen.

Verstöße werden mit empfindlichen Sanktionen geahndet. Nicht nur straf- und zivilrechtliche Prozesse gegen die Unternehmensführung drohen, sondern auch weiter gehende Konsequenzen. So wirkt sich das Bekanntwerden von Compliance-Problemen auf den Börsenkurs aus, es entstehen Wettbewerbsnachteile und Imageverluste, – der Eintrag auf einer „Black List“ kann im schlimmsten Fall das Ende eines Unternehmens bedeuten.

Diesem Druck, den verstärkt auch Versicherungen und Investoren ausüben, kann mit geeigneten Compliance-Programmen begegnet werden. Sobald das Risikopotenzial des Unternehmens definiert ist, ermöglicht ein individuelles Compliance-Management die Vermeidung von Konfliktfällen und die Wappnung für den möglichen Notfall. Das verschafft dem Unternehmen Wettbewerbsvorteile und sichert erheblich den langfristigen Geschäftserfolg und Unternehmenswert.

… damit der Ernstfall gar nicht erst eintritt.

Die Spezialisten von CMS Hasche Sigle beraten Sie bei der Einhaltung
aller rechtlichen Bestimmungen, denen Ihr Unternehmen unterliegt.
Oberstes Ziel ist die Identifizierung tatsächlicher und eventueller
Risiken und die Vermeidung der sich daraus ergebenden
Haftung. Dabei prüfen wir Ihre Unternehmensstruktur detailliert
und bauen eine individuelle Compliance-Organisation auf, die proaktiv
dafür sorgt, dass gesetzliche Verstöße gar nicht erst stattfinden
können.

  • Gesellschaftsrecht: Wie lässt sich die Haftung der Unternehmensführung begrenzen?
  • Kapitalmarktrecht: Befolgung des Insiderrechts, der Ad-hoc-Publizitätspflicht und der Bestimmungen bei Stimmrechtsmitteilungen
  • Arbeitsrecht:
     - Einführung und Durchführung von Codes of Conduct und einer Whistle-  Blowing-Hotline
     - Vermeidung von Risiken in Bezug auf das AGG und Implementierung von  arbeitsvertraglicher Compliance
      - Ahndung von Compliance-Verstößen mit arbeitsrechtlichen Mitteln
  • Datenschutz: Einhaltung aller Erfordernisse der Datensicherheit und der Kontrolle von E-Mail- und Internet-Nutzung an den Arbeitsplätzen
  • Kartell- und Vergaberecht: korrekte Gestaltung der Beziehungen zu Wettbewerbern, Kunden und Lieferanten
  • Außenwirtschafts- und Exportrecht: Fehlervermeidung bei Ausfuhrgenehmigungen und effektive Korruptionsprävention
  • Produkthaftung: Implementierung von Risiko- und Rückrufmanagementsystemen, effektive Schadensverlagerung und -abwehr
  • Umweltrecht: Umsetzung von Umweltmanagementsystemen nach ISO 14000, Beachtung von Auflagen und Einhaltung von Meldepflichten

Das Compliance-Management-System von CMS Hasche Sigle:

Phase 1: Das Aufspüren von Risiken.
Je nach Branche, Unternehmensgröße und Geschäftstätigkeit ergeben sich für jedes Unternehmen unterschiedlich zu gewichtende Risiken. Sie klar zu benennen und im Rahmen einer sorgfältigen Compliance-Due-Diligence aufzuspüren, steht am Beginn der Entwicklung eines lückenlosen Konzeptes. Hierzu gehören gezielte Gespräche in den verschiedenen Bereichen Ihres Unternehmens und die Durchführung von Dawn Raids.

Phase 2: Schutz für Ihr Unternehmen: unser Compliance-Management.
Aus der ersten Analyse leitet sich ein dauerhaftes System ab, das mit einem Berichts-, Dokumentations- und Kontrollwesen ausgestattet ist und das klare Handlungsanweisungen enthält. Erforderliche Vertragsänderungen werden ebenso durchgeführt wie Anpassungen von Versicherungen, aber auch Mitarbeiterschulungen und die Aufstellung eines Ethik-Kodex. Als Vorsorge für den Ernstfall erarbeiten wir Notfallpläne mit entsprechenden Krisen-Szenarien oder beraten Sie bei der Ausgliederung besonders risikobehafteter Unternehmensbereiche. Damit schützen wir Sie und Ihr Unternehmen vor Compliance-Problemen.

Phase 3: Gewappnet für den Fall der Fälle.
Selbst wenn ein offensichtlicher Gesetzesverstoß vorliegt, stehen Ihnen unsere Experten zur Seite. Sollte Ihr Unternehmen mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden oder sollten Rückrufaktionen notwendig oder behördliche Untersuchungen gegen Sie oder Ihr Unternehmen eingeleitet werden – wir begleiten Sie unter Einsatz unseres gesamten Fachwissens. Unverzüglich sind wir in der Lage, ein „Feuerwehr-Team“ zusammenzustellen, das Sie vor dem Schlimmsten zu bewahren weiß. Hierzu zählt auch die Schadensbegrenzung in der Öffentlichkeit, indem wir Sie bei Gegendarstellungen in den Medien beraten oder den Einsatz einer Krisen-Kommunikationsagentur koordinieren.

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