In der großen Bandbreite unserer Beratungsleistungen nimmt der Bereich Commercial eine zentrale Stellung ein, nicht nur weil wir mit über 50 hoch spezialisierten Anwälten eines der größten Teams in Deutschland stellen, sondern auch weil dieser Fachbereich eng mit zahlreichen anderen Rechtsgebieten verwoben ist und daher besondere Kenntnisse erfordert. Im Fachbereich Commercial beraten wir unsere Mandanten in den Kernbereichen ihres operativen Geschäfts - Vertrieb, Beschaffung und Produktion.
Im Bereich Vertrieb und Vertriebssysteme beraten wir seit vielen Jahren Produzenten, Zulieferer und Handelsunternehmen in allen Fragen des nationalen und internationalen Vertriebs- und Handelsrechts. Im Besonderen beraten wir zu Vertriebsverträgen, Rahmenverträgen, Lieferverträgen und den AGB. Wir verfügen über fundierte Kenntnisse im Aufbau und in der Umstrukturierung von Vertriebs- und Franchisesystemen sowie in allen angrenzenden und überschneidenden Rechtsgebieten, zum Beispiel im nationalen und europäischen Kartellrecht, das immer komplexere Vertragsgestaltungen im Einkauf und Vertrieb erfordert, im gewerblichen Rechtsschutz, der Ideen und unternehmerische Konzepte rechtlich absichert, oder im Produkthaftungsrecht. Unsere umfassende Expertise brachte uns 2006 den juve-Award als Vertriebsrechtskanzlei des Jahres ein.
Gerade im Bereich der Beschaffung wird der zunehmenden Globalisierung der Märkte durch internationale Teams und detaillierte Kenntnis der betreffenden Rechtsordnungen entsprochen. In letzter Zeit zeichnet sich sowohl bei mittelständischen als auch bei internationalen Unternehmensgruppen der Trend ab, insbesondere den Einkauf zentral organisieren zu wollen. Daher beraten wir zahlreiche Mandanten bei komplex strukturierten Einkaufsrahmenverträgen und Qualitätssicherungsvereinbarungen.
Wir beraten bei allen relevanten Themen im Bereich der Produktion, inklusive der Produkt- und Produzentenhaftung. Wir entwickeln für jeden Mandanten eine individuelle Strategie, die seiner Bedarfslage entspricht und ihn zum Beispiel gegen die tendenziell steigenden Schadensersatzforderungen im internationalen Markt optimal absichert. Zusätzlich zur projektbezogenen Beratung bieten wir unseren Mandanten die Einführung und Einrichtung von Compliance-Systemen an. Zu unserem Leistungsspektrum zählen auch Schulungen und Praxisseminare zum rechtlichen Hintergrund von Betriebs- und Vertriebsabläufen sowie zu zahlreichen anderen juristischen Themen.
Zum Beratungsschwerpunkt gehören:
Vertrieb
- Lieferverträge
- Vertragshändler- und Handelsvertreterverträge, selektiver Vertrieb
- Franchise-Verträge
- sonstige Vertriebsformen einschließlich E-Commerce und Lizenzierung
- Logistikvereinbarungen
- Absatzfinanzierung einschließlich Exportfinanzierung (Akkreditive, HERMES-Bürgschaften)
- Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Beschaffung
- Einkaufsverträge
- Verträge über die Beschaffung von Investitionsgütern
- Service- und Wartungsverträge
- Verträge über Montage- und Reparaturleistungen
- Gewährleistungsvereinbarungen
- Einkaufskooperationsmodelle
- Allgemeine Einkaufsbedingungen
- Qualitätssicherungsvereinbarungen
- OEM-Verträge
Produktion
- Industrieanlagenverträge
- Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Lohnfertigungsverträge
- Werkzeugmiet- und -überlassungsverträge
- Toll-Manufacturing-Verträge Outsourcing-Verträge
- Produkt- und Produzentenhaftung
- CE-Zertifizierungen und sonstige sicherheitsrechtliche Produktanforderungen