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CMS Guide to Merger Control in Europe 2009: Sind Sie mit Fusionskontrollvorschriften vertraut?

Datum: Juni 2009
CMS Verbund

Sie sind in die Planung einer Transaktion eingebunden? Die vierte Auflage des CMS Guide to Merger Control in Europe kann Ihnen dabei helfen, Zeit und Geld zu sparen.

Beinahe alle europäischen Länder haben heute fusionskontrollrechtliche Vorschriften erlassen. Die Kartellbehörden in Europa gehen in zunehmendem Maße dazu über, drastische Geldbußen gegen Unternehmen zu verhängen, die fusionskontrollrechtliche Vorschriften nicht beachten. So hat die Europäische Kommission erst kürzlich eine Geldbuße in Höhe von rund 20 Millionen Euro gegen ein Unternehmen verhängt, das eine Transaktion vollzogen hatte, ohne die vorherige Genehmigung aus Brüssel abzuwarten. In manchen Fällen kommt es zu Verzögerungen, weil sich die Kartellbehörden im Falle des Vollzugs eines Unternehmenszusammenschlusses ohne vorherige Freigabe nicht an Prüfungsfristen gebunden fühlen. Bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Konferenz des International Competition Network (ICN) am 3. Juni 2009 wurde deutlich, dass eine flexiblere Haltung der Kartellbehörden im Hinblick auf die Fusionskontrolle trotz der aktuellen Wirtschaftskrise nicht zu erwarten ist. 

Der in englischer Sprache verfasste CMS Guide to Merger Control in Europe 2009 bündelt die Expertise und die Erfahrung von mehr als 140 Kartellrechtspezialisten der CMS Competition Practice Group und liefert detaillierte Informationen zu allen 44 europäischen Fusionskontrollordnungen. Er gibt zu jeder beschriebenen Fusionskontrollordnung Antworten, beispielsweise auf die folgenden Fragen:

  • Welche Transaktionen werden von der Fusionskontrolle erfasst?
  • Wie werden Auslandszusammenschlüsse behandelt?
  • Welches sind die Aufgreifschwellenwerte (Umsatz-/Asset-/Marktanteilsschwellen), die eine Anmeldepflicht auslösen?
  • Bei welcher Kartellbehörde muss angemeldet werden?
  • Ist eine Anmeldung verpflichtend oder freiwillig?
  • Besteht ein Vollzugsverbot bis zur Freigabe durch eine Kartellbehörde und ist eine Befreiung vom Vollzugsverbot möglich?
  • Nach welchen materiell-rechtlichen Kriterien wird eine Transaktion beurteilt?
  • Welche gesetzlichen Prüfungsfristen gibt es?
  • Können Dritte in den Prüfungsvorgang einbezogen werden und wie wird der Schutz vertraulicher Informationen gewährleistet?
  • In welcher Höhe fallen Gebühren an?
    • Welche Konsequenzen drohen jeweils bei:
    • Versäumen einer Anmeldung,
    • Vollzug einer Transaktion trotz Vollzugsverbot, und
    • Vollzug einer Transaktion trotz Untersagung der zuständigen Kartellbehörde?

Wenn Sie gern mehr über den CMS Guide to Merger Control in Europe 2009 erfahren möchten oder wenn Sie Ihr persönliches Exemplar bestellen möchten, wenden Sie sich bitte an einen der folgenden Ansprechpartner:

 

Brüssel

Michael Bauer
michael.bauer@cms-hs.com

Kai Neuhaus
kai.neuhaus@cms-hs.com

Avenue des Nerviens 85
1040 Brüssel
Belgien

T +32 2 6500 420
F +32 2 6500 422

Düsseldorf

Dietmar Rahlmeyer
dietmar.rahlmeyer@cms-hs.com

Breite Straße 3
40213 Düsseldorf
Deutschland

T +49 211 49 34 0
F +49 211 49 34 120

Frankfurt am Main

Heinz-Joachim Freund
joachim.freund@cms-hs.com

Stefan Lehr
stefan.lehr@cms-hs.com

Barckhausstraße 12 - 16
60325 Frankfurt am Main
Deutschland

T +49 69 71 701 0
F +49 69 71 701 40 410

Hamburg

Hans-Dieter Lübbert
hans-dieter.luebbert@cms-hs.com

Heidi Wrage-Molkenthin
heidi.wrage-m@cms-hs.com

Markus Schöner
markus.schoener@cms-hs.com

Tim Reher
tim.reher@cms-hs.com

Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Deutschland

T +49 40 37 63 0 0
F +49 40 37 63 040 600
 

München

Jens Neitzel
jens.neitzel@cms-hs.com

Brienner Strasse 11/V
80333 München
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T +49 89 238 07 301
F +49 89 238 07 309

Stuttgart

Harald Kahlenberg
harald.kahlenberg@cms-hs.com

Christian Haellmigk
christian.haellmigk@cms-hs.com

Schöttlestrasse 8
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T +49 711 97 64 0
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