Allgemeines Bankrecht und Bankaufsichtsrecht
Für eine Reihe von Kreditinstituten fungieren wir als ausgelagerte Rechtsabteilung oder verstärken deren eigene Rechtsabteilung nach Bedarf. Auf diese Weise sind uns alle bankspezifischen Rechtsfragen wohl vertraut. Schwerpunkte dieser Tätigkeit liegen im Bankvertragsrecht, der Beratung bei Konflikten mit Kunden oder anderen Banken, der Compliance von Banken, der Entwicklung und rechtlichen Beurteilung neuer Bankprodukte und Finanzinstrumente und den Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes an das laufende Bankgeschäft.
Im Bankaufsichtsrecht beraten wir Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Investmentgesellschaften in Erlaubnisverfahren und allen mit ihrem laufenden Geschäftsbetrieb verbundenen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Fragen der Eigenkapitalausstattung der Institute mit Kern- und Ergänzungskapital bilden dabei einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Weitere klassische aufsichtsrechtliche Gebiete, z.B. die Vorbeugung gegen Geldwäsche und internationalrechtliche Aspekte des Bankaufsichtsrechts, runden unser aufsichtsrechtliches Beratungsspektrum ab.
Unser Spektrum für Bankrecht und Bankaufsichtsrecht:
- Aufsichtsrechtliche Beratung (u.a. Erlaubnisfragen, internationale Aspekte)
- Eigenkapitalausstattung von Instituten mit Kern- und Ergänzungskapital
- Bankvertragsrecht
- Konfliktlösungen mit Kunden oder anderen Banken
- Compliance von Banken
- Entwicklung und rechtliche Beurteilung neuer Bankprodukte und Finanzinstrumente
- Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes
- Cross-border Bankgeschäfte
- Vorbeugung gegen Geldwäsche
- Prozessführung