Qualifikation & Expertise
Ein erfahrenes Team von Anwälten mit arbeits- und dienstvertragsrechtlicher Spezialisierung berät bundesweit in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen des Mittelstandes, in- und ausländische Investoren sowie Großunternehmen und Konzerne. Die Beratung und Vertretung von Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten bei der Begründung sowie Beendigung ihrer dienstvertraglichen Verhältnisse spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle.
Schwerpunkte
Schwerpunkte unserer arbeits- und dienstvertragsrechtlichen Tätigkeit sind
- Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Entwurf, Verhandlung und Formulierung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
- Risikoabschätzung und strategische Beratung
- Durchführung (Kündigung/Aufhebungsvertrag)
- Prozessuale Durchsetzung
- Umstrukturierungen und Betriebsänderungen
- Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Verhandlungen in der Einigungsstelle
- Verhandlungen mit den Behörden
- Machbarkeitsstudien
- Arbeitsgerichtliche Vertretung
- Individualrechtliche Umsetzung
- Transaktionsgeschäft – Mergers & Acquisitions
- Prüfung und Durchführung transaktionsbedingter Betriebsübergänge und Betriebsänderungen
- Due Diligence
- Mitgestaltung des arbeitsrechtlichen Teils von Unternehmenskauf- und Fusionsverträgen
- Neugestaltung vertraglicher Verhältnisse, insbesondere Geschäftsführer- und Vorstandsverträge
- Tarifrecht
- Tarifverträge beim Betriebsübergang
- Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen
- Entwurf und Verhandlung von Tarifverträgen
- Verbandsaustritt
- Entwicklung von Vergütungssystemen
- Entwicklung flexibler Modelle für Vergütung, Erfolgsbeteiligung und Arbeitszeit von Mitarbeitern, insbesondere Stock Options, Incentivepläne und ähnliche Beteiligungs- und Versorgungsmodelle
- BetrieblicheAltersversorgung
- Strukturierung betrieblicher Altersversorgungssysteme
- Privatisierung und Altersversorgung
- Neue Versorgungsformen
- Beratung beim Abschluß von und beim Streit über Versorgungszusagen
- Beratung staatlicher Institutionen bei Ausgliederungen